LARS KOHL STEUERberatung

STEUERBERATER FÜR STEUERERKLÄRUNG

Eine Steuererklärung an das Finanzamt ist für fast die Hälfte aller Arbeitnehmer in Deutschland verpflichtend. Aber auch diejenigen, die nicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet sind, können diese auf freiwilliger Basis anfertigen. Im Idealfall können Sie auf diese Weise eine Steuerrückerstattung erhalten.

Bei einer Steuererklärung werden die Einkünfte und Ausgaben aus allen Tätigkeiten im In- und Ausland gegenübergestellt. Diese wird am Anfang eines Jahres für das Vorjahr an das zuständige Finanzamt übermittelt.

Die Differenz der Einnahmen und Kosten ist das zu versteuernde Einkommen, welches die Berechnungsgrundlage für die Steuerlast bildet. Privatpersonen haben im Rahmen einer privaten Steuererklärung die Möglichkeit, Ausgaben, z. B. für Weiterbildungen und Altersvorsorge, geltend zu machen. Auf diesem Weg können Sie legal an Steuern sparen und im besten Fall sogar eine Steuerrückerstattung erhalten.

Neben Privatpersonen sind auch Freiberufler sowie Unternehmen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Was Privatpersonen, Freiberufler und Unternehmer bei der jährlichen Steuererklärung beachten müssen und wie Sie dank einer Steuererklärung auf legale Weise Steuern sparen können, erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Als erfahrener Steuerberater aus Gummersbach beantworten wir Ihnen all Ihre Fragen rund um das Thema Einkommenssteuererklärung und helfen Ihnen, Ihre Steuerlast zu optimieren.
Ein Mann welcher Notizen macht und am Laptop arbeitet.
  • Prüfung Ihrer Pflicht zur Steuererklärung
    Beratung zu Steuersparmöglichkeiten
  • Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung
    Bescheidprüfung Ihres Einkommensteuerbescheids
Ob Angestellter, Rentner, Freiberufler, Unternehmen oder Existenzgründer, die jährliche Steuererklärung ist für eine wichtige Möglichkeit der Steuereinsparung. Nehmen Sie unser Beratungsangebot zum Thema Einkommenssteuererklärung wahr.